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Energierechtliche Compliance
Das Energierecht ist eine hochregulierte Rechtsmaterie, welche einer stetigen Fortentwicklung und Veränderung in schneller Folge unterworfen ist.
Fragen der energierechtlichen Compliance haben daher auf dem Energiesektor und bei der Eigenversorgung stark an Bedeutung gewonnen. Grund zur Sorge bereitet dabei insbesondere ein zunehmend unübersichtliches Geflecht energie-administrativer Verpflichtungen: Meldepflichten müssen teilweise monatlich und gegenüber unterschiedlichen Akteuren des Energiemarktes erfüllt werden. Eine fehlerhafte Meldung oder ein lückenhaftes Messkonzept können dabei mit einschneidenden Sanktionen für die betroffenen Unternehmen verbunden sein. So können sich die Sanktionen in Gestalt von Ordnungsgeldern oder dem Verlust von Privilegien für die beteiligten Unternehmen zu existenzgefährdenden Risiken entwickeln. Diese Risiken lassen sich nur mittels einer sorgfältigen energierechtlichen Compliance-Prüfung vermeiden und beherrschen.
Energierecht (allgemein)
Der Begriff des Energierechts im engeren Sinne beschreibt das Recht der leitungsgebundenen Energieversorgung mit Strom und Gas, dessen maßgebliche Vorschriften im Energiewirtschaftsgesetz und dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung zu finden sind. Der Begriff des Energierechts im weiteren Sinne geht über diese Bedeutung weit hinaus. Er umfasst sämtliche Rechtsnormen, die mit der Energiewirtschaft in Zusammenhang stehen und bildet somit den gesetzlichen Rahmen für die Tätigkeit der Energiewirtschaft. Dabei umfasst das Energierecht eine Vielzahl von Normen aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten und stellt daher eine besonders komplexe Rechtsmaterie dar, die einem ständigen Wandel unterzogen ist. Wenn vor einigen Jahren noch die Liberalisierung der Energiemärkte das zentrale Thema war, so geht es heute im Rahmen der Energiewende um den Umbau der Energiewirtschaft hin zu einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Energieerzeugung.
Abgaben und Steuern
Das wesentliche gesetzgeberische Instrument bei Umsetzung der Energiewende besteht in der Lenkung von Investitionen durch die Schaffung fiskalischer Anreize. So besteht mittlerweile mehr als die Hälfte der Stromkosten anbieterunabhängig aus Abgaben und Steuern. Für Unternehmen stehen dabei besonders die Kosten im Fokus, welche Energieerzeugern und Energieverbrauchern im Rahmen der EEG-Umlage oder der Strom- und Energiesteuer belasten. Ebenso zu berücksichtigen sind die zusätzlichen finanziellen Aufwendungen, welche Erzeuger und Verbraucher von Energie gleichermaßen im Rahmen des nationalen und europäischen Emissionshandels zu schultern haben. Die Implementierung und Umsetzung neuer Energieprojekte, ist somit ohne fundierte Kenntnisse der einschlägigen abgaben- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen kaum mehr möglich, da sie rechtlich komplex und maßgeblich für die Wirtschaftlichkeit der Energieprojekte sind.
Begleitung und Planung von Energieprojekten
Aufgrund der engen Verwobenheit des Energierechts mit einer Vielzahl anderer Rechtsgebiete stellt die Planung und Umsetzung von Energieprojekten den Planer vor besondere Herausforderungen. So setzt die Planung von Energieprojekten nicht nur fundierte Kenntnisse des Energierechts selbst, sondern auch der angrenzenden Rechtsgebiete voraus.
Unterschiedlichste Regelungen aus dem Baurecht, dem Umweltrecht, dem Steuerrecht, dem Vergaberecht oder dem Wettbewerbsrecht gilt es im Rahmen der Planung zu beachten. Die Summe der bei Planung und Realisierung von Energieprojekten zu berücksichtigenden nationalen und europäischen Normen beläuft sich aktuell auf rund 14.000 einzelne Regelungen, Tendenz steigend.
Unsere Leistungen
Im Rahmen unserer energierechtlichen Beratungstätigkeit haben wir bereits frühzeitig erkannt, dass die Bereiche Energierecht, Energiewirtschaft und Energietechnik als eine untrennbar miteinander verwobene Materie zu betrachten sind. In enger Zusammenarbeit mit den Ingenieuren und Energiewirtschaftlern der Energie-Admin AG bilden wir die Energie-Admin Group und können auf diesem Wege praxistaugliche Lösungen für unsere Mandanten entwickeln.
Kanzlei
Kaum ein anderes Rechtsgebiet weist einen vergleichbaren Grad an Komplexität auf, wie das Energierecht. Insbesondere die enge Verzahnung rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Fragestellungen erfordert eine Zusammenarbeit von Experten unterschiedlicher Fachgebiete. Zur Umsetzung dieses interdisziplinären Beratungsansatzes haben sich Spezialisten für Recht, Technik und Wirtschaft in der Energie-Admin Group zusammengeschlossen.
Die Energie-Admin Legal Rechtsanwaltspartnerschaftsgesellschaft ist dabei der Ansprechpartner für alle energierechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen, während die Energie-Admin AG ihre technische und wirtschaftliche Expertise in den Beratungsprozess einbringt.
Im Ergebnis erhalten unsere Mandanten eine fundierte und hoch spezialisierte Beratung zu sämtlichen Fragestellungen des Energierechts.
Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Sebastian Igel, MLE
(zurzeit nicht als Rechtsanwalt tätig)
- Fachgebiete: Vertragsrecht,Energierecht, Energiesteuerrecht, Vergaberecht
- Ausbildung: Oberlandesgericht Celle, 2. Juristisches Staatsexamen, 2000
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, 1. Juristisches Staatsexamen, 1998
Universidad Complutens de Madrid, Magister Legem Europae, 1995 - Mitgliedschaften: Rechtsanwaltskammer Celle (RAK Celle), Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. (FKT)
- Sprachen: Deutsch, Englisch (fließend)
Rechtsanwalt Ullrich C. Röseler, LL.M.
- Fachgebiete: Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Energierecht, Energiesteuerrecht, Vergaberecht
- Zulassungen: Rechtsanwalt, Rechtsanwaltskammer Celle (RAK) 2003
- Ausbildung: Leuphana Universität Lüneburg, Zertifikatsstudium Recht der Energiewende (EEG), 2020
University of Sydney, East China University of Political Science and Law, Master of Laws, 2018
Oberlandesgericht Celle, 2. Juristisches Staatsexamen, 2002
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, 1. Juristisches Staatsexamen, 1999
Georg August Universität Göttingen, 1995 - Mitgliedschaften: Rechtsanwaltskammer Celle (RAK Celle)
German-Australian-Pacific Lawyers Association e.V. (GAPLA)
Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung e.V. (DCJV) - Sprachen: Deutsch, Englisch (verhandlungssicher)
Rechtsanwalt Sebastian Igel studierte Rechtswissenschaften in Hannover und Madrid und ist seit dem Jahre 2000 als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Energierecht tätig. Seit 2016 arbeitet er eng mit dem Vorstand der Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. (FKT) zusammen und ist hier unter anderen mit Aufbau und Leitung des Forums Klinikenergie betraut, das sich mit energierechtlichen Fragestellungen in Gesundheitseinrichtungen befasst. Er ist Verfasser zahlreicher Fachartikel zu dem Thema Energierechtliche Compliance und der für die Anwender damit verbundenen Herausforderungen und Risiken. Darüber hinaus hält er zu diesem Themenkomplex regelmäßig Fachvorträge im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen – vorrangig im Gesundheitswesen.
Rechtsanwalt Ullrich C. Röseler studierte Rechtswissenschaften in Göttingen, Hannover, sowie internationales und chinesisches Handelsrecht in Sydney und Shanghai. Abschließend absolvierte RA Röseler den Zertifikatsstudiengang „Recht der Energiewende“ an der Leuphana Universität Lüneburg. Seit dem Jahre 2003 ist er als Rechtsanwalt in Hannover mit dem Schwerpunkt Zivilrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Energierecht und öffentlichen Vergaberecht tätig. Hierneben war der Jurist als Dozent an der DEKRA Akademie in Hannover tätig. Seit dem Jahre 2018 berät Rechtsanwalt Röseler vorwiegend mittelständischen Unternehmen und Energieversorger in allen energierechtlich relevanten Fragestellungen sowie im Rahmen der öffentlichen Vergabe von Energieprojekten. Darüber hinaus ist er im Bereich des Vertragsmanagements nationaler und internationaler Photovoltaikprojekte engagiert.
Fachgebiete
Energierechtliche Compliance
Fragen der energierechtlichen Compliance haben mit den Veränderungen auf dem Energiesektor stark an Bedeutung gewonnen. Grund zur Sorge bereitet dabei insbesondere ein unübersichtliches Geflecht der energie-administrativen Verpflichtungen: Meldepflichten müssen teilweise monatlich und mehrfach an unterschiedliche Akteure auf dem Energiemarkt geleistet werden. Eine fehlerhafte Datenübermittlung oder ein lückenhaftes Messkonzept kann dabei mit drastischen Folgen verbunden sein. So können sich Sanktionen in Gestalt von Ordnungsgeldern oder der Verlust von Privilegien für die beteiligten Unternehmen zu existenzgefährdenden Risiken entwickeln. Dieses Risiko lässt sich nur mittels einer sorgfältigen energierechtlichen Compliance-Prüfung sicher beherrschen.
Vergaberecht
Öffentliche Aufträge stellen einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor vor allem bei Investitionen in die Infrastruktur dar. Das Vergaberecht enthält hierfür Regelungen, um möglichst wirtschaftlich öffentliche Mittel einzusetzen, beziehungsweise den interessierten Unternehmen einen marktgerechten Wettbewerb zu ermöglichen. Wettbewerbsverletzungen können sowohl auf Auftragnehmer- und Auftraggeberseite zu erheblichen Schäden führen.
Abgaben und Steuern
Ein wesentliches Mittel der Energiewende ist die Lenkung von Investitionen durch steuerliche Anreize. Der EEG-Umlage sowie der Strom- und Energiesteuer kommt damit eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung moderner energiewirtschaftlicher Projekte zu. Unser Fachwissen im Bereich der EEG-Umlage und der Strom- und Energiesteuer bildet die Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung energiewirtschaftlicher Projekte: Wir gestalten und begleiten bestehende und künftige Energieversorgungskonzepte unter Berücksichtigung aller positiven, steuerlichen Anreize der Energiewende.
Energierecht (allgemein)
Das Energierecht entwickelt sich dynamisch. War vor einigen Jahren noch die Liberalisierung der Energiemärkte das zentrale Thema, so geht es heute im Rahmen der Energiewende um den Umbau der Energiewirtschaft hin zu einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Energieerzeugung. Damit umfasst das Energierecht heute mehrere verschiedene Rechtsbereiche: Nicht nur das Recht der Energieversorgung bezüglich Energienetze und Energieversorgung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), sondern auch der gesamte Bereich der Erneuerbaren Energien (EEG).